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Mitbelegung

Ordentlich gemeldete Studierende einer österreichischen Universität haben die Möglichkeit laut § 63 Abs. 9, an einer anderen österreichischen Universität einzelne Lehrveranstaltungen im Rahmen der Mitbelegung zu besuchen, sofern die gewünschte Lehrveranstaltung an der zugelassenen Universität nicht angeboten wird und das studienrechtliche Organ dies genehmigt. 

Es sind jedoch folgende Punkte zu beachten:

  • Die Mitbelegung kann nur während der Zulassungsfristen gemeldet werden, eine nachträgliche Mitbelegung ist NICHT möglich.
  • Die Mitbelegung ist jedes Semester mittels einer formlosen E-Mail an Zulassung, in der das aktuelle Studienblatt übermittelt wird, fortzusetzen!
  • Der Besuch von Lehrveranstaltungen ohne gültiges Mitbelegungsrecht ist unzulässig. Bestätigungen (z.B. Zeugnisse) können daher nicht ausgefertigt werden.
  • Anmeldungen zu den genehmigten Lehrveranstaltungen sind selbstständig durchzuführen.

 

Für die erstmalige Mitbelegung müssen Sie während der Zulassungsfrist in der Studienabteilung der Universität Innsbruck Ihr aktuelles Studienblatt der Medizinischen Universität Innsbruck und Ihre StudentCard vorlegen.
Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie als mitbelegende:r Studierende:r an der Universität Innsbruck aufgenommen und erhalten die Benutzerdaten für die Aktivierung Ihres Accounts im LFU:online. Die Mitbelegung muss jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist fortgesetzt werden. Dazu reicht ein formloses Schreiben über Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse an die Studienabteilung mit dem Betreff „Fortsetzung Mitbelegung“, dem Sie Ihr aktuelles Studienblatt für das betreffende Semester beifügen. 

Die Bewerbung zur Mitbelegung kann nur während der allgemeinen Zulassungsfrist in i-med.inside erfolgen.

Durchführung der erstmaligen Bewerbung und Zulassung einer Mitbelegung an der Medizinischen Universität Innsbruck:

  1. Studierendenvoranmeldung
  2. Dokumentenupload unter "Meine Bewerbungen" in i-med.inside über "Basis-Account" 
    1. Erklärung zu Stammdaten und Datenschutz
    2. Meldungsblatt (ACHTUNG: Geben Sie hier Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse der Universität Innsbruck an!)
    3. gültiger Studierendenausweis der Universität Innsbruck
    4. aktuelles Studienblatt der Universität Innsbruck

Sobald Ihre Bewerbung geprüft wurde, erhalten Sie auf Ihrer Studierenden-E-Mail-Adresse der Universität Innsbruck Ihre Benutzerdaten für die Aktivierung des SSO-Accounts für i-med.inside.
In i-med.inside können Sie sich für die in der Festlegung im Umgang mit Mitbelegungen vorgesehenen Lehrveranstaltungen anmelden und die im betreffenden Semester erlangten Studienleistungen herunterladen.

Möchten Sie Ihre Mitbelegung an der MedUni Innsbruck weiterführen, muss diese jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist fortgesetzt werden. Hierzu reicht eine formlose E-Mail von Ihrer Studierenden-E-Mail-Adresse an Zulassung, der Sie Ihr aktuelles Studienblatt für das betreffende Semester beifügen. 

Im Zuge einer Kooperation der Medizinischen Universitäten Österreichs ist eine Mitbelegung an der MedUni Innsbruck möglich.
Die Bewerbung zur Mitbelegung kann nur während der allgemeinen Zulassungsfrist in i-med.inside erfolgen.

Durchführung der erstmaligen Bewerbung und Zulassung einer Mitbelegung an der Medizinischen Universität Innsbruck:

  1. Studierendenvoranmeldung
  2. Dokumentenupload unter "Meine Bewerbungen" in i-med.inside über "Basis-Account" 
    1. Erklärung zu Stammdaten und Datenschutz
    2. Meldungsblatt (ACHTUNG: Geben Sie hier Ihre bestehende Studierenden-E-Mail-Adresse an!)
    3. gültiger Studierendenausweis
    4. aktuelles Studienblatt

Sobald Ihre Bewerbung geprüft wurde, erhalten Sie auf Ihrer Studierenden-E-Mail-Adresse Ihre Benutzerdaten für die Aktivierung des SSO-Accounts für i-med.inside.
In i-med.inside können Sie sich für die in der Festlegung im Umgang mit Mitbelegungen vorgesehenen Lehrveranstaltungen anmelden und die im betreffenden Semester erlangten Studienleistungen herunterladen.

Möchten Sie Ihre Mitbelegung an der MedUni Innsbruck weiterführen, muss diese jedes Semester innerhalb der Zulassungsfrist fortgesetzt werden. Hierzu reicht eine formlose E-Mail von Ihrer Studierenden-E-Mail-Adresse an Zulassung, der Sie Ihr aktuelles Studienblatt für das betreffende Semester beifügen. 

Gemäß Universitätsgesetz § § 63 Abs. 9 haben ordentliche Studierende die Möglichkeit, Prüfungen und andere Studienleistungen für ein Studium an einer anderen österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule abzulegen, wenn das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ die Ablegung der Prüfung oder einer anderen Studienleistung an der anderen Universität oder Pädagogischen Hochschule im Voraus genehmigt, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung oder Studienleistung an der eigenen Universität oder bei gemeinsam eingerichteten Studien nicht möglich ist.

Mit dieser Genehmigung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Zulassung, damit die weiteren Schritte besprochen werden können. Für die Auswahl der zu belegenden Lehrveranstaltungen beachten Sie bitte die  Festlegung im Umgang mit Mitbelegungen.