Mitbelegung
Ordentlich gemeldete Studierende einer österreichischen Universität haben die Möglichkeit laut § 63 Abs. 9, an einer anderen österreichischen Universität einzelne Lehrveranstaltungen im Rahmen der Mitbelegung zu besuchen, sofern die gewünschte Lehrveranstaltung an der zugelassenen Universität nicht angeboten wird und das studienrechtliche Organ dies genehmigt.
Es sind jedoch folgende Punkte zu beachten:
- Die Mitbelegung kann nur während der Zulassungsfristen gemeldet werden, eine nachträgliche Mitbelegung ist NICHT möglich.
- Die Mitbelegung ist jedes Semester mittels einer formlosen E-Mail an Zulassung, in der das aktuelle Studienblatt übermittelt wird, fortzusetzen!
- Der Besuch von Lehrveranstaltungen ohne gültiges Mitbelegungsrecht ist unzulässig. Bestätigungen (z.B. Zeugnisse) können daher nicht ausgefertigt werden.
- Anmeldungen zu den genehmigten Lehrveranstaltungen sind selbstständig durchzuführen.